Kanuverleih Glan
Tel. 01731328690
email: info@kanuverleih-glan.de
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Geschäftsbedingungen Kanuverleih

1. Vertragsabschluss 
1.1. Mit der Buchung oder Anmeldung zu einer Kanutour, welche schriftlich per E-Mail zu erfolgen hat, bietet der Kunde Kanuverleih-Glan den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage sind die Reiseausschreibung, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die ergänzenden Hinweise und Anlagen der Buchungsbestätigung. 
1.2. Der Reisevertrag kommt nur mit einer schriftlichen Buchungsbestätigung von Kanuverleih-Glan an den Auftraggeber (Kunde) zustande. Bei Gruppenbuchungen ist der Gruppenbeauftragte (Unterzeichner) der Auftraggeber. Der Auftraggeber haftet für alle Verpflichtungen von Mitreisenden und Gruppenteilnehmern aus dem Reisevertrag, insbesondere für die ordnungsgemäße Zahlungsabwicklung und etwaiger Stornokosten.

2. Buchungen
Buchungen haben per email zu erfolgen. Buchungen die ohne Anzahlungen gemacht werden, können bei entsprechendem Andrang nicht berücksichtigt werden. Es besteht in diesem Falle keinerlei Haftung des Vermieters für entstandene Kosten.

3. Zahlungspflicht
Der Kunde ist zu einer Anzahlung der Reisekosten von 50% nach Erhalt der Buchungsbestätigung verpflichtet, sofern in der Buchungsbestätigung nichts anderes vereinbart wurde. Die Restzahlung ist spätestens 1 Woche vor der Reise fällig.

4. Rücktritt durch den Kunden 
Der Kunde kann vor Beginn der Ausleihe vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei Kanuverleih-Glan. Schriftliche Kündigung wird empfohlen. Tritt der Kunde ganz oder teilweise von der Reise zurück oder erscheint er nicht zum vereinbarten Zeitpunkt oder Ort, kann Kanuverleih-Glan vom Kunden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich möglichen anderweitigen Vermietung der Boote verlangen. Hierfür sind folgende Prozentsätze des Reisepreises pro gebuchte Person maßgeblich:

- bis 31 Tage vor Reisebeginn: 20%

- vom 30. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 30%

- vom 14. bis 6. Tag vor Reisebeginn: 50%

- vom 5. bis 1. Tag vor Reisebeginn: 80%

- bei Rücktritt am Tag des Reisebeginns oder Nichtantritt der Reise: 90%

Hinweis: Krankheit des Kunden bzw. von dessen Mitreisenden oder Schlechtwetterprognosen rechtfertigen in keiner Weise einen vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Reise.

5. Höhere Gewalt 
Wird die Reise durch höhere Gewalt (z. B. Unbefahrbarkeit des Flusses wegen Hochwasser) erheblich erschwert, gefährdet, beeinträchtigt oder behördlich untersagt, so können sowohl Kanuverleih-Glan als auch der Kunde kurzfristig zurücktreten. Schlechte Witterungsverhältnisse, Umtragestellen oder vorübergehende Fluss-Sperrungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Schadenersatz.

Hinweis : Im Einvernehmen mit Kanuverleih-Glan kann ausnahmsweise bei anhaltendem Dauerregen oder Außentemperaturen unter + 5 ° C kurzfristig ein Ersatztermin vereinbart werden. Ein rechtlicher Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Eine Verschiebung in darauffolgende Jahre ist nicht möglich. Der Reisepreis ist jedenfalls zum ursprünglich vereinbarten Reisetermin fällig.


6. Unsere Haftung
Jegliche Haftung von Kanuverleih Glan wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflichten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet Kanuverleih Glan auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.
Für verlorene oder beschädigte Wertsachen (z.B. Handys, Schmuck, Bargeld) übernimmt Kanuverleih Glan keine Haftung. Für Ihre Persönlichen Gegenstände werden Ihnen wasserdichte Gepäcktonnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Sprechen Sie unser Personal darauf an !

für unvorhersehbare Ereignisse (z.B. Kenterungen, Veretzungen, Verluste von persönlichen Sachen, Wetterereignisse wie Sturm, Hagel, Starkregen, Gewitter etc. und damit verbundene evtl. Rettungs- und Bergungsmassnahmen) übernehmen wir keine Haftung !

Generell geschieht die Teilnahme an allen unseren Reisen auf eigene Gefahr


7. Mitwirkungspflicht
Jede/r Touren-Teilnehmer/in ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Leistungsstörung beizutragen. Schwimmhilfen, die wir auf Wunsch gerne ausgeben, sollten getragen werden. Vor Antritt der Tour sind die Ausrüstungsgegenstände auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen ! Bedenken sind sofort vor Antritt der Tour unserem Personal zu melden ! Spätere Reklamationen oder Schäden, die aufgrund des Antritts der Tour trotz dieser Mängel auftreten, können nicht mehr berücksichtigt werden. Wertsachen sollten nicht mitgeführt werden ! Werden sie doch mitgeführt, sind sie in den angebotenen wasserdichten Tonnen zu transportieren !

8. Sonstiges
Rücktransporte von einem nicht vereinbarten Ankunftsort einer gebuchten Kanutour, berechnen wir pauschal mit einem Aufpreis von EURO 40,00 pro Buchung. Die Ausrüstungsgegenstände sind gereinigt zurückzugeben. Die Entsorgung entstandener Abfälle obliegt dem Kunden. Der Mieter ist verpflichtet, geltende Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Alle Wehre sind zu umtragen ! Bitte Ruhe auf dem Wasser und Rücksichtnahme auf Angler und Natur.

9. Ihre Haftung
Sie haften für die Ihnen überlassenen Ausrüstungsgegenstände. Schäden, die über den normalen Verschleiß hinausgehen, Bruch und Verlust, gehen zu Ihren Lasten.

10. Haftungsausschluß
Wir haften nicht für Verspätungen, die wir nicht zu verantworten haben (Stau, Straßensperrung , Unfall, etc.). Es fährt jeder auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Jeder ist sich bewußt und akzeptiert, dass Kanutouren mit erhöhtem Risiko verbunden sind. Den Anweisungen unseres Personals ist Folge zu leisten.Wir haften nicht in Fällen höherer Gewalt, d.i. Situationen die aus einer Wetterlage entstehen können, Sperrungen des Flusses durch eine Behörde, etc.

Mit der Übernahme unseres Material werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Gerichtsstand
Amtsgericht Idar-Oberstein